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FTI Insolvenz: Aktuelle Informationen für Ihre Hotelbuchung

Das Wichtigste in Kürze
Letztes Update: 20. Juni 2024, 17:50 Uhr


Aktuelle Informationen: 

  • Die FTI Touristik GmbH hat am 03. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
  • Davon betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet für Hotelbuchungen die Marken FTI, die Marke 5vorFlug und die BigXtra GmbH.
  • Update: Hotelbuchungen mit Abreisen bis einschließlich 5. Juli 2024 wurden bereits von FTI storniert. Laut Insolvenzinformationen von FTI müssen nun auch Hotelbuchungen von FTI Touristik, 5vorFlug und BigXtra Touristik mit Abreisen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt werden. 
  • FTI zieht laut eigener Aussage keine Zahlungen von Kunden ein bzw. Kunden müssen keine Zahlungen leisten.
  • Hotelbuchungen fallen als Einzelleistung nach den Angaben von FTI nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und somit nicht unter die Absicherung durch den DRSF (Deutscher Reisesicherungsfonds). Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch einen Insolvenzabsicherer ist daher nicht garantiert.
  • FTI bittet in Ihrer Insolvenzinformation darum, bei stornierten Buchungen von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können. Sobald wir neue Informationen von FTI Touristik zu Rückerstattungen erhalten, leiten wir diese an die betroffenen Kunden weiter.
  • Bei Zahlungen per Kreditkarte besteht ggf. die Möglichkeit eines „Chargebacks“ (Rückbelastung). Details finden Sie weiter unten.

Quelle: https://www.fti-group.com/de/insolvenz


Fragen und Antworten zur FTI Insolvenz

Welche Marken und Reiseanbieter sind betroffen?

Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet für Hotelbuchungen die Marken FTI, die Marke 5vorFlug und die BigXtra GmbH.

Sie haben eine Hotelbuchung und sind bereits unterwegs oder vor Ort?

Bei offenen Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Hotelrezeption vor Ort oder kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie hierfür im Kundenbereich auf der Detailseite Ihrer Hotelbuchung die Funktion „Problem melden“ (im Abschnitt „Brauchen Sie Hilfe?“).

Sie haben eine Hotelbuchung und sind noch nicht unterwegs?

(Stand: 20. Juni 2024, 17:50 Uhr) Hotelbuchungen mit Abreisen bis einschließlich 5. Juli 2024 wurden bereits von FTI storniert. Laut Insolvenzinformationen von FTI müssen nun auch Hotelbuchungen über FTI Touristik, 5vorFlug und BigXra Touristik mit Abreisen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt werden.

Soll ich noch eine offene (Rest-)Zahlung für eine Hotelbuchung (Einzelleistung, nicht Pauschalreise) an FTI leisten?

FTI zieht laut eigener Aussage keine Zahlungen von Kunden ein bzw. Kunden müssen keine Zahlungen leisten.

Wie verhalte ich mich, wenn die Hotelbuchung abgesagt wird?

Hotelbuchungen mit Abreisen bis einschließlich 5. Juli 2024 wurden bereits von FTI storniert. Laut Insolvenzinformationen von FTI müssen nun auch Hotelbuchungen über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik mit Abreisen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt werden. 

FTI bittet in Ihrer Insolvenzinformation darum, bei stornierten Buchungen von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können. Sobald wir neue Informationen von FTI Touristik zu Rückerstattungen erhalten, leiten wir diese an die betroffenen Kunden weiter.

Was wird aus meinem Geld?

Einzelleistungen wie individuelle Hotelbuchungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist daher nicht durch einen Insolvenzabsicherer garantiert. FTI bittet in Ihrer Insolvenzinformation darum, bei stornierten Buchungen von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können. Sobald wir neue Informationen von FTI Touristik zu Rückerstattungen erhalten, leiten wir diese an die betroffenen Kunden weiter.

Bei Zahlungen per Kreditkarte besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit eines "Chargebacks" (Rückbelastung). Chargebacks können unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners durch Ihre Kreditkartenbank zurückgebucht werden. Entscheidend für einen Chargeback-Anspruch ist nicht das Buchungsdatum, sondern das Entstehungsdatum Ihres Rückerstattungsanspruchs (hier: Datum der Stornierung / Absage der Buchung durch FTI). Weitere Informationen zu Chargebacks finden Sie hier.

Rückforderungen von gezahlten Geldern (insbesondere bei Zahlung per Überweisung) können Sie gemäß FTI zudem bei der Insolvenztabelle anmelden. Eine Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle ist laut FTI erst mit Eröffnung des jeweiligen Insolvenzverfahrens möglich. Mit einer Entscheidung über die Verfahrensöffnung ist laut FTI frühestens im September 2024 zu rechnen. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten Sie ein Gläubigeranschreiben. Bitte melden Sie Ihre Forderung erst nach Erhalt der Gläubigeranschreiben unter Verwendung der dort angegebenen PIN (persönliche Identifikationsnummer) an. Bitte warten Sie den Erhalt dieses Aufforderungsschreibens ab. Dieser PIN wird die Bearbeitung Ihrer Forderungsanmeldung erleichtern und beschleunigen. 

Weitere Informationen zur Anmeldung etwaiger Forderungen zur Insolvenztabelle, finden Sie zudem auf der Informationsseite von FTI.

Kann ich meine Hotelbuchung stornieren?

Hotelbuchungen mit Abreisen bis einschließlich 5. Juli 2024 wurden bereits von FTI storniert. Laut Insolvenzinformationen von FTI müssen nun auch Hotelbuchungen über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik mit Abreisen ab dem 6. Juli 2024 abgesagt werden. 

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was soll ich tun?

Alle Informationen bezüglich der Buchung von Pauschalreisen finden Sie in unseren aktuellen Informationen für Ihre Pauschalreise.

Wo finde ich weitere Informationen?

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.