(Stand 27.05.2022 | 03:53)
Strände und Sporteinrichtungen sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet. Unter bestimmten Umständen müssen Sportler in Fitness-Studios keine Maske tragen.
Der Besuch von öffentlichen Parks und archäologischen Stätten ist gestattet, auch Kinos, und ähnliche (Indoor-)Freizeiteinrichtungen dürfen öffnen. In Innenräumen besteht weiterhin Maskenpflicht.
Diskotheken sind zugänglich.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Testnachweis mehr erforderlich.
Bei Einreise können dennoch stichprobenartige Tests durchgeführt werden.
Die griechischen Flughäfen sind für den nationalen sowie internationalen Passagierverkehr geöffnet.
An Flughäfen besteht Maskenpflicht.
Öffentliche Verkehrsmittel haben den Betrieb unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) aufgenommen; es gilt Maskenpflicht. Der Fährverkehr mit Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr innerhalb des Landes findet statt.
Auch Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland wieder anlaufen.
In Privatfahrzeugen und Taxis dürfen neben dem Fahrer maximal zwei Personen mitfahren (Ausnahmen bestehen für Familien).
Ein Einreiseformular (Passenger Locator Form) ist nicht mehr erforderlich.
Die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist gestattet. Seit 01.05. ist für die Einreise nach Griechenland kein 3G-Nachweis mehr erforderlich.
Die Einreise auf dem Landweg ist über alle offiziellen Grenzstellen gestattet.
Der Fährverkehr in die Türkei ist eingeschränkt. Reisen über den Seeweg von/nach Italien und Albanien sind möglich.
Die Einreise aus den meisten Drittstaaten bleibt mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Kanadas und einer Reihe weiterer Länder untersagt.
Die folgenden Reisedokumente ermöglichen eine Einreise:
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein, und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Fluggesellschaft abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt bei der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bezogenen 3G-Einschränkungen.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Genesungsnachweis mehr erforderlich.
Seit 01.05. ist für die Einreise kein Impfnachweis mehr erforderlich.
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Informationen zu Covid-19-Tests in Griechenland (Testzentren & Kosten) finden Sie hier.
Die Geschäfte sind unter Auflagen (u.a. Kapazitätseinschränkungen) geöffnet. Es besteht Maskenpflicht.
Bars, Restaurants und Tavernen dürfen öffnen.
Hotelbetriebe dürfen grundsätzlich öffnen, Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.
Werden Reisende während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet, müssen sie sich für 5 Tage in Quarantäne begeben. Liegen keine Symptome vor, wird die Quarantäne nach Ablauf dieses Zeitraums aufgehoben. Bei Kontakt mit einer COVID-19-positiven Person müssen sich geboosterte Personen nicht isolieren, allerdings an Tag 5 einen Test durchführen. Ungeimpfte oder geimpfte Personen, die keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich in jedem Fall für 5 Tage in Quarantäne begeben und sich testen lassen.
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben.
Fällt der stichprobenartig bei Einreise durchgeführt Test jedoch positiv aus, sind mindestens 5 Tage Quarantäne einzuhalten.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reiseeinschränkungen im Land.
Die in Abhängigkeit des lokalen Infektionsgeschehens farbliche Kategorisierung Griechenlands wurde auf der Webseite zuletzt am 12.04. auf den neuesten Stand gebracht und scheint nicht mehr aktualisiert zu werden.
Im öffentlichen Innenräumen besteht Maskenpflicht. In Supermärkten, Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss es sich dabei um eine FFP/N95-Maske handeln. Alternativ ist auch eine chirurgische Doppelmaske zulässig. Die Maskenpflicht im Freien wurde aufgehoben, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird jedoch weiterhin empfohlen. Ab 01.06. wird die Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben.
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 300 € geahndet.
Veranstaltungen und Konzerte dürfen stattfinden. In Innenräumen besteht weiterhin Maskenpflicht.