(Stand 27.05.2022 | 02:22)
Alle COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben. Ein Test ist nicht mehr erforderlich.
Die Flughäfen operieren im Normalbetrieb. Unter Umständen besteht noch Maskenpflicht.
Internationale Fähr- und Zugverbindungen wurden wieder aufgenommen, auch der Eurotunnel kann unter bestimmten Bedingungen wieder genutzt werden.
Bezüglich COVID-19 sind keine Formulare mehr auszufüllen.
Die Einreise ist gestattet, COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben.
Die folgenden Reisedokumente ermöglichen eine Einreise:
Die folgenden Reisedokumente sind für eine Einreise nicht ausreichend:
Grundsätzlich bestehen die Behörden auf einem Reisepass als Dokument. Reisende, die den Pre-Settled oder Settled Status besitzen können auch mit dem Personalausweis einreisen.
Ausweisdokumente dürfen weder verschmutzt noch beschädigt sein, und müssen über ausreichend freie Seiten verfügen. Bitte beachten Sie außerdem, dass es bei als gestohlen oder als verloren gemeldeten Ausweisdokumenten zu Problemen beim Grenzübertritt oder gar zur Einreiseverweigerung kommen kann. Die Anforderungen an die Ausweisdokumente können je nach Fluggesellschaft abweichen, es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt bei der ausführenden Fluggesellschaft zu informieren.
Detaillierte Informationen bzgl. geltender Erleichterungen für geimpfte, getestete und genesene Reisende sind in den entsprechenden Unterregionen (Schottland, Wales, England und Nordirland) abrufbar.
Alle COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben. Ein Impfnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Alle COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben. Ein Genesungsnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Alle COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben. Ein Impfnachweis ist nicht mehr erforderlich.
Die Nachweispflicht eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder einer Genesung gilt unabhängig davon, ob der Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet oder in einem risikofreien Gebiet erfolgte. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden und muss Airlines bereits vor der Beförderung vorgelegt werden.
Anerkannt werden PCR-, LAMP-, TMA- oder Antigentests, Antikörper-Tests sind nicht zulässig.
Bei Flugreisen sollte der Testnachweis in jedem Fall die Pass-/Personalausweisnummer des/der Reisenden enthalten, da dies von einigen Airlines für die Beförderung verlangt wird.
Für Lieferverkehr, Berufspendler und weitere Personengruppen können Ausnahmen bestehen. Weitere Informationen zur neuen Einreiseverordnung finden sich bei der Bundesregierung.
Sind Reisende Kontaktpersonen oder werden sie bei ihrem Aufenthalt positiv auf COVID-19 getestet ist derzeit keine Quarantäne/Isolation erforderlich.
Alle COVID-19-Einreiserestriktionen im Vereinigten Königreich wurden aufgehoben.
Es handelt sich laut Robert Koch-Institut um ein risikofreies Gebiet, entsprechend gibt es keine Quarantänepflicht nach der Rück-/Einreise nach Deutschland.
Im Vereinigten Königreich haben die verschiedenen Landesteile England, Nordirland, Schottland und Wales eigene, unterschiedlich strenge Maßnahmen ergriffen. Reisende sollten sich mithilfe des Destination Managers über aktuell geltende Bestimmungen in ihrem Zielgebiet informieren.